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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08   

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https://dejure.org/2012,124268
LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08 (https://dejure.org/2012,124268)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2012 - L 22 U 11/08 (https://dejure.org/2012,124268)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2012 - L 22 U 11/08 (https://dejure.org/2012,124268)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Der Antrag, das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. K dem Sachverständigen S vorzulegen, ergibt bereits nicht, mit welchem Ziel und zu welchen zu begutachtenden Punkten (§ 403 ZPO i. V. m. § 118 Abs. 1 SGG) hierzu Beweis erhoben werden soll (vgl. Beschluss des BSG vom 12. Dezember 2000 - B 13 RJ 179/03 B).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Vermutung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Der in der Nr. 4104 aufgeführte Grenzwert ist definiert als Exposition gegenüber einer durchschnittlichen Anzahl von 106 Fasern pro Kubikmeter Atemluft während einer Dauer von 25 Jahren mit der üblichen Zahl von achtstündigen Arbeitsschichten pro Tag (B 2 U 15/05 R zitiert nach juris Rz. 24).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Der Senat nimmt Bezug auf weitere Ausführungen zur Theorie der wesentlichen Bedingungen, wie sie im Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 (B 2 U 1/05 R) dargestellt sind.
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Bei der Auslegung des Bescheides ist maßgebend, wie der Empfänger ihn verstehen durfte, § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BSGE 67, 104).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Hingegen ist er schon mangels einer gesetzlichen Ermächtigung nicht befugt, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hatte (BSG Urteil vom 12. Januar 2010- B 2 U 5/08 R).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Aus § 9 Abs. 1 SGB VII lassen sich für eine Listen-BK im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen o. ä. auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59= SozR 4-2700 § 9 Nr. 14.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Der Versicherungsfall der Wie-BK lässt sich zwar nachträglich feststellen, er ist aber objektiv zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sind (vgl. noch zu § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO: BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 12 Rdnr. 23) Die Anwendung einer Wie-BK ist nach aktueller Rechtsprechung des BSG nicht ausgeschlossen.
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Die Regelung ist aber keine allgemeine Härteklausel, für deren Anwendung es genügen würde, dass im Einzelfall berufsbedingte Einwirkungen die rechtlich wesentliche Ursache einer nicht in der BK-Liste bezeichneten Krankheit sind (vgl. BSG vom 30.1.1986 -2 RU 80/84- BSGE 59, 295 = SozR 2200 § 551 Nr. 27)Vielmehr soll die Anerkennung einer Wie-BK nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Einwirkungs-Krankheits-Kombination in die Liste der BKen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII)erfüllt sind, der Verordnungsgeber aber noch nicht tätig geworden ist (vgl. BT-Drucks 13/2204, 77 f.)Der Versicherungsfall einer Wie-BK ist eingetreten, wenn neben den Voraussetzungen der schädigenden Einwirkungen aufgrund der versicherten Tätigkeit, der Erkrankung und der haftungsbegründenden Kausalität im Einzelfall auch die Voraussetzungen für die Aufnahme der betreffenden Einwirkungs-Krankheits-Kombination in die Liste der BKen nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfüllt sind.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Dispositionsmaxime gem § 123 SGG - geltend

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Daher kann der Versicherte eine Anfechtungsklage nur gegen einen Verwaltungsakt erheben, mit dem der Versicherungsträger die Feststellung einer bestimmten BK oder Wie-BK (oder mehrerer solcher Versicherungsfälle) abgelehnt hat (vgl. BSG vom 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 13 Rdnr. 12; BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R - juris Rdnr. 15 f) Anders ist die Rechtslage bei Hinterbliebenen, die ein abgeleitetes, aber eigenständiges Recht gegen den Träger geltend machen.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 22 U 11/08
    Mit Urteil vom 27.06.2006 hat der 2. Senat zum Aktenzeichen B 2 U 5/05 R entschieden, dass nicht festgehalten werde an der Rechtsprechung des Senats, nach der auch die Anwendung des § 551 Abs. 2 RVO (bzw. nunmehr des § 9 Abs. 2 SGB VII) ausnahmslos dann ausgeschlossen ist, wenn der Verordnungsgeber die einschlägige Erkrankung in die Liste der BKen aufnimmt (Senatsurteil vom 24. Februar 2000 a.a.O. m.w.N.).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

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